Glücksspielkonzessionen – Interessentensuche

Wie genau die Konzessionsvergabe erfolgt, hat sich das zuständige Finanzministerium bisher offengelassen. Jetzt werden konkrete Pläne genannt.

Das erst im Sommer novellierte Glücksspielgesetz (GSpG) muss nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur sogenannten Causa Engelmann im September bekanntlich wieder repariert werden. Laut den EU-Richtern muss es nämlich Gesellschaften aus der gesamten Union möglich sein, für Österreich eine Casinolizenz zu bekommen. Wie genau die Konzessionsvergabe erfolgt, hat sich das zuständige Finanzministerium bisher aber offengelassen. In der seit Dienstag vorliegenden Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz, in das auch wesentliche Änderungen des GSpG gepackt wurden, wird man nun etwas konkreter.

In der GSpG-Fassung vom Sommer war lediglich vage von „öffentlicher und transparenter Interessentensuche“ die Rede. Dies, ätzten Kritiker, heiße nichts anderes, dass sich der Finanzminister die Casinobetreiber erst Recht wieder nach Gutdünken aussuchen kann.

In der Branche gilt es als so gut wie fix, dass der bisherige Monopolist Casinos Austria wieder zwölf Spielbanklizenzen bekommt und die drei neuen Konzessionen an den niederösterreichischen Automatenkonzern Novomatic gehen. Die Ausschreibungen für die 15 Casinolizenzen und die Lotteriekonzession sollen ja Anfang 2011 starten.

Das EuGH-Urteil zwingt den heimischen Gesetzgeber aber zu zu Nachbesserungen: In der Regierungsvorlage heißt es nun, dass die Interessentensuche „öffentlich bekannt zu machen“ ist und „den Grundsätzen der Transparenz und der Nichtdiskriminierung zu entsprechen hat.“ Außerdem kann der Finanzminister einen beratenden Beirat „für die Begutachtung der Interessenbekundungen einrichten“. Selbiges gilt für die Vergabe der Lotterielizenz.

Die Bestimmungen über die Sitzerfordernis der Casinobetreiber müssen ebenfalls an die EuGH-Judikatur angepasst werden. Laut geltender GSpG-Fassung müssen Unternehmen aus dem EU-Ausland, die in Österreich ein Casino betreiben wollen, nach Lizenzerhalt zwingend eine Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland gründen – was Juristen für unionsrechtswidrig halten. Nunmehr soll davon abgesehen werden können, „wenn die ausländische Kapitalgesellschaft in ihrem Sitzstaat über eine vergleichbare Spielbankkonzession verfügt und einer vergleichbaren staatlichen Glücksspielaufsicht unterliegt.“

Diese Bestimmungen sollen auch für den künftigen Lottokonzessionär gelten. Allerdings will man Ausländer nicht so einfach zum Zug kommen lassen: „Berechtigt das Sitzland einen Konzessionswerber … bloß zum Betrieb von physischen Spielbanken, Glücksspielautomaten, Glücksspielen über Internet oder Wetten, erfüllt dies nicht die erforderliche Voraussetzung“, heißt es in den Erläuterungen. Nur so könne man eine „effektive ordnungspolitische Aufsicht“ auch über ausländische Casino- bzw. Lotteriebetreiber sicherstellen.

Mit „ordnungspolitischen Gründen“ wird auch argumentiert, dass die Geschäftsleiter von Casinos, Lotterien sowie des neu geschaffenen Pokersalons ihren Lebensmittelpunkt im EU/EWR-Raum haben müssen. „Darüber hinaus hat eine zur Vertretung nach außen hin erforderliche Anzahl an Geschäftsleitern den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich zu haben, um den aufsichtsrechtlichen Anordnungen des Bundesministers für Finanzen unverzüglich Folge zu leisten“, lautet eine weitere Verschärfung in der Regierungsvorlage. Angeregt hat dies die Rechtsanwaltskammer, die sich im Begutachtungsverfahren mit der Überwachung von Glücksspielunternehmen und der Vollstreckung behördlicher Maßnahmen auseinandergesetzt hat.

Als weitere Hürden für kleinere Unternehmen gelten die Kapitalanforderungen, die sich jedoch schon im geltenden GSpG finden: Ein Lotterienbetreiber braucht mindestens 109 Mio. Euro eingezahltes Stamm- oder Grundkapital, ein Spielbankbetreiber 22 Mio. Euro. In Österreich erfüllen nur die Casinos Austria (2009: 40 Mio. Euro Grundkapital) bzw. deren Tochter, die Lotterien (110 Mio. Stammkapital) sowie Novomatic (26 Mio. Euro Grundkapital) diese Voraussetzungen.

Außerdem neu ist die „getrennte Buch- und Geschäftsführung für alle inländischen Betriebe“, die den Lotteriekonzessionär ebenso wie die Casinobetreiber trifft.

Läuft alles nach Plan, soll der Nationalrat die vorgesehenen Gesetzesänderungen noch vor Weihnachten absegnen. Den GSpG-Novellen 2008 und 2010 war ein jahrelanges zähes Ringen vorausgegangen, prallten doch einerseits die Interessen von Bund und Ländern (wer bekommt welche Abgaben) aufeinander. Andererseits ging es offenbar darum, dass weder Noch-Monopolist Casinos Austria zu viel Terrain abgeben muss noch der niederösterreichische Automatenkonzern Novomatic, der ebenfalls exzellente Kontakte in die Politik hat, durch die Finger schaut. Mit den Novellen ist man beiden Unternehmen entgegengekommen – auf Kosten von Spielerschutzes und EU-Rechtskonformität, wie Kritiker bemängeln. Außen vor gelassen hat man auch die Regelung des Online-Glücksspiels, sehr zum Ärger des heimischen Internetwettanbieters bwin, der sich nach der Fusion mit der britischen PartyGaming wohl sukzessive aus Wien zurückziehen wird.


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