Eckpunkte des Glücksspielgesetzes

Lotto: Wie bisher darf nur der Staat Lottospiele veranstalten (Veranstaltungsmonopol). Private können aber künftig Lottoscheine verkaufen und annehmen – auch im Internet. Bislang war der Vertrieb auf nur wenige Annahmestellen beschränkt; im Netz war er verboten. Werbung für Lotto wird in Rundfunk, Fernsehen und im Internet wieder zugelassen.

Online-Glücksspiele: Poker und Casinospiele im Internet waren verboten. Um den dadurch entstandenen Schwarzmarkt auszutrocknen, erlaubt Kiel nun Online-Glücksspiele.

Sportwetten: Bislang hatte der Staat das Monopol als Veranstalter von Sportwetten. Das hat der Kieler Koalition zufolge zu einem unreguliertem Markt mit einem Umsatz von 7,8 Milliarden Euro pro Jahr geführt. Deshalb liberalisiert sie den Sportwettenmarkt. Das Land kann künftig Konzessionen für private Sportwettenanbieter vergeben. Die Anzahl wird nicht begrenzt.

Spielerschutz: Um Spieler vor sich selbst zu schützen, sieht Schwarz-Gelb unter anderem auch für Online-Glücksspiele ein Sperrsystem vor.

Abgabe: Glücksspielanbieter in Schleswig-Holstein müssen eine Abgabe von 20 Prozent auf den Rohertrag entrichten.

Daten aus welt.de übernommen

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