Regensdorfer fordert vom Bund 3,4 Millionen Franken
Seit zehn Jahren kämpft Martin Müller gegen die Spielbankenkommission, die seine Spielautomaten beschlagnahmt hat. Jetzt will er Schadenersatz.
Juristenkauderwelsch schreckt den Regensdorfer Martin Müller (53) längst nicht mehr ab. Im Gegenteil: Der gelernte Elektroniker schreibt und spricht unterdessen wie ein Anwalt, wenn es um seinen Fall geht. Dieser begann im September 2000, als Lastwagen vor seinem Spielsalon in Regensdorf vorfuhren, auf die alle Automaten geladen und abtransportiert wurden. Nun hat Müller beim Eidgenössischen Finanzdepartement ein Schadenersatzbegehren in der Höhe von 3,4 Millionen Franken gestellt. So hoch beziffert er den Schaden, welcher der Salonbetreiberin Telvi AG entstanden sei.
Anklage: Keine notwendige Konzession
Erst im Mai 2004 erhob die Spielbankenkommission Anklage gegen Müller: Er soll gewerbsmässig Glücksspiele betrieben haben – ohne die dafür notwendige Konzession. Müller hatte keinen Job mehr, fühlte sich von der Spielbankenkommission «überfallen» und verwendete alle Energien darauf, seine Unschuld zu beweisen. Anfänglich hatte er einen Anwalt zur Seite, später verteidigte er sich selbst. Er lernte, sich mit Gerichten und Juristen auseinanderzusetzen. Der Kampf brachte ihm die Scheidung, den finanziellen Ruin und Depressionen. Müller rekurrierte bis vor Bundesgericht. Der Fall musste schliesslich nochmals beim Bezirksgericht Dielsdorf verhandelt werden. Dort hatte er seinen Anfang genommen. Der gleiche Richter, der Müller 2004 zu 30 Tagen Gefängnis und einer Busse von 20’000 Franken verurteilt hatte, musste feststellen: Die Tat war verjährt. Müller erhielt erst vor wenigen Monaten eine Genugtuung von 15’000 Franken und Schadenersatz von 70’000 Franken ausbezahlt.
«Persönlich fühle ich mich rehabilitiert. Nun muss ich die finanziellen Angelegenheiten der Telvi AG regeln», sagt Müller. Deshalb das Schadenersatzbegehren im Namen der Firma. Letzten Sommer hatte das Finanzdepartement mit Müller und Vertretern der Spielbankenkommission nach einer gütlichen Einigung gesucht. Vergeblich. Die Spielbankenkommission nahm Ende Juni zum Schadensersatzbegehren von Müller Stellung: «Diese Forderungen sind allesamt nicht genügend substanziiert und werden grundsätzlich bestritten.»
Nach dem Salon ein Casino
Müller will aber nicht nur Geld, sondern auch eine Spielbankenkonzession. Das Gesuch hat er längst eingereicht. Damit bietet er Seite an Seite mit Konkurrenten wie der Flughafen Zürich AG mit. Diese hat im Februar ihre Pläne für ein Spielcasino bekannt gemacht.
Der Regensdorfer lacht bei der Vorstellung, ein Casino zu betreiben. Er bezeichnet sich als «en verruckte Cheib». Im Lauf der Gerichtsverfahren wurde wegen seiner Arbeitsunfähigkeit nach der Spielsalon-Schliessung ein psychiatrisches Gutachten erstellt. Diagnostiziert wurde auch eine «narzisstische Persönlichkeitsstörung». Müller stört das nicht. Er geniesst mit fast kindlicher Freude die Erfolge, die er als Hobbyjurist in eigener Sache erzielt. So wurde dieses Jahr seine Beschwerde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angenommen. Er klagt gegen die Schweiz, weil ihm das Recht auf ein faires Verfahren verweigert worden sei.
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