Sportwetten und Glücksspiel sind verfassungsgemäss und gut geregelt
Der Staudamm würde brechen und Milliarden von Steuergeldern unwiederbringlich ins Ausland wegschwemmen, wenn der mühsam erarbeitete Glückspielstaatsvertrag nicht zur Wirkung käme. 16 staatliche Lotterieunternehmen sorgen aber dafür, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingehalten werden. Mit den gesicherten Milliarden von Steuern aus Sportwetten und Glücksspiel wird der Breitensport finanziert und werden hunderttausende von ehrenamtlichen Helfern zwar nicht völlig finanziert, aber wenigstens in ihrer Arbeit unterstützt. Das ist die Basis des Sports als Voraussetzung für den Spitzensport, der vom Bund unterstützt wird oder wie beim Fussball selber hohe Einnahmen erwirtschaftet. Zu hoffen ist, dass die breite Öffentlichkeit aufwacht, bevor sich klevere Geschäftemacher vermutlich mit dem Geld von uns Steuerzahlern aus dem Staub machen.
Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern und derzeit federführend für den Deutschen Lotto- und Totoblock, erarbeitete zusammen mit seinen Kollegen in den anderen Bundesländern, Argumente für den Glückspielstaatsvertrag und trug diese erstmals im PresseClub München vor. Gerade weil der Sachverhalt kompliziert ist, gewinnen diese Argumente immer mehr an Bedeutung.
Hintergrund-Informationen
• 2006 hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil den Bundesländern den Auftrag gegeben, das Glücksspielwesen neu zu regeln.
• Die Ministerpräsidenten und die Landtage haben daraufhin den Glücksspielstaatsvertrag beschlossen, der seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis Ende 2011. Derzeit befassen sich die Länder mit der Folgeregelung des Staatsvertrags.
• Der Glücksspielstaatsvertrag sieht ein ausschließlich staatliches Angebot bei Lotterien und Sportwetten vor. Kommerzielle Anbieter sind nicht zugelassen.
Der Glücksspiel Staatsvertrag stellt ein maßvolles staatliches Glücksspielangebot und damit eine sozialverträgliche Regelung sicher, die sich an den Prinzipien des Spieler- und Jugendschutzes, der Suchtprävention, sowie der Eindämmung von Kriminalität und Korruptionsgefahren ausrichtet.
• Die Politik hat die Entscheidung für das gemeinwohlorientierte Staatsvertragsmodell getroffen, um einen geeigneten Ordnungsrahmen für ein sensibles Produkt wie das Glückspiel zu schaffen. Dieser Rahmen orientiert sich an dem gesamtgesellschaftlichen Konsens, dass Glücksspiel verantwortungsbewusst zu handhaben ist und dem Staat vorbehalten sein soll.
• Das Staatsvertragsmodell ist die Grundlage für nachhaltige Mittel für den Breitensport, karitative und soziale Organisationen, Kunst und Kultur sowie Umwelt- und Denkmalschutz. Allein 2009 stellten die Lotteriegesellschaften etwa 2,8 Mrd. Euro an Abgaben und Steuern für diese Zwecke bereit.
• Allein etwa 500 Mio. Euro stellen die Lottogesellschaften jährlich dem Breitensport
zur Verfügung.
Zum Ansinnen der kommerziellen Glücksspielindustrie, den Staatsvertrag abzuschaffen
• Die kommerzielle Sportwettenindustrie drängt mit ihren aggressiven Spielangeboten auf den deutschen Markt und will den Glücksspielstaatsvertrag abschaffen, um ihre Gewinne zu mehren.
• Die Gegner des Glücksspielstaatsvertrags haben in der Vergangenheit wiederholt behauptet, der Staatsvertrag sei rechtlich nicht haltbar. Diese Behauptungen haben sich als falsch erwiesen. Mittlerweile haben sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof das Staatsvertragsmodell als verfassungs- und europarechtlich zulässig erklärt. Denn das Ziel des Modells ist es, durch ein moderates Glücksspietangebot ein hohes Niveau bei Spielerschutz und Suchtprävention zu gewährleisten.
• Zum Thema Sport: Es ist nachvollziehbar, dass einige wenige Spitzenvereine aus dem Profisport sich Sponsoringeinnahmen von Sportwettenanbietern versprechen. Eine Kommerzialisierung der Sportwetten, wie sie von einigen Akteuren aus dem Profisport angestrebt wird, mag vielleicht die Sponsoringeinnahmen einiger Profivereine steigern. Es ist aber nicht zu erwarten, dass der Breitensport hiervon profitiert. Denn der Breitensport kann den kommerziellen Sportwettenanbietern keine ausreichend werbewirksamen Marketing-Gegenleistungen erbringen. Er ist für die kommerziellen Anbieter als „Werbeplattform” in aller Regel nicht attraktiv genug.
• Eine Kommerzialisierung des Glücksspiels, wie sie von einzelnen politischen Akteuren vorgeschlagen wird, würde zu einer nicht verantwortbaren Ausweitung des lücksspiels und zu negativen Folgen für die Gesellschaft fuhren. Profitieren würde vornehmlich und auf Kosten der Allgemeinheit die kommerzielle Glücksspielindustrie. Die bewährte Förderung des Gemeinwohls und des Breitensports würde erheblich gefährdet. Denn eine Kommerzialisierung der Sportwetten setzt auch die derzeitige ausschließlich staatliche Regelung bei Lotterien aufs Spiel.
Zum jüngst von einigen Politikern von CDU und FDP vorgelegten Glücksspiel-Kommerzvertrag
• Vor kurzem haben einige Politiker von CDU und FDP aus Schleswig-Holstein einen Entwurf eines Glücksspiel-Kommerzvertrags vorgelegt, für den sie werben wollen.
• Das vorgelegte Kommerzmodell ist an inhaltlichen und handwerklichen Mängeln kaum zu überbieten und würde bei einer Umsetzung zu einem Chaos im Glückspiel, ja geradezu zu einem Las Vegas ohne durchsetzbare Regeln und ohne Spielerschutz führen, denn dieser findet in diesem Modell praktisch nicht mehr statt.
• Das vorgelegte Kommerzmodell unterliegt den Binnen marktregeln der EU. Wenn man diesen Weg geht, kann jeder Anbieter aus Europa legal in deutschsprachige Länder agieren, ohne dass man ihn hier besteuern kann. Warum sollte die kommerzielle Glücksspielindustrie bereit sein, nach z. B. Schleswig-Holstein umzuziehen, wenn sie in in ihrem heutigen Sitzland wie Gibraltar oder Malta Steuern in Höhe von weniger als einem Prozent auf den Umsatz zahlen muss?
• Im Modell wird betont, dass allein die staatliche Veranstaltung das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität der Lotterien gewährleistet. Warum sollte die Bevölkerung dann Vertrauen in die besonders manipulationsanfälligen Wetten kommerzieller Anbieter haben?
• Besonders skurril wird es, wenn im Kommerzmodell eine Besteuerung von 15 Prozent auf den Rohertrag (1,5 Prozent auf den Umsatz) vorgesehen wird, illegale Anbieter aber eine Art Strafsteuer in Höhe von 30 Prozent auf den Rohertrag zahlen sollen. Fachjuristen sagen zu diesem Vorhaben, dass es ein einmaliger Vorgang in der Legislative der Bunderepublik deutschsprachige Länder sein dürfte, wenn ein Gesetzgeber ein Gesetz erließe, von dem er von vornherein ausgeht, dass er es strukturell nicht umsetzen kann. Die schon jetzt bestehenden Vollzugsdefizite würden jedenfalls dadurch nicht behoben.
• Ganz grundsätzlich stellt sich die Frage, ob eine mit einem Kommerzmodell einhergehende Abkehr von den glücksspielpolitischen Leitlinien der Sozialverträglichkeit und der Gemeinwohlorientierung dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger dienen kann. Es ist Sache der Politik, dies zu entscheiden.
Über die Weiterentwicklung des gemeinwohlorientierten Staatsvertragsmodells
• Das Staatsvertragsmodell hat sich grundsätzlich bewährt. Die staatlichen Lottogesellschaften haben bei den Ministerpräsidenten angeregt, dass die Länder das Staatsvertragsmodell weiterentwickeln, um aktuellen Herausforderungen (wie der Eindämmung des Schwarzmarkts) zu begegnen.
• So wäre es beispielsweise im Sinne des Spielerschutzes sinnvoll, dass die staatlichen Lotteriegesellschaften ihre moderaten Glücksspiele auch im Internet anbieten können. Hierdurch wäre insbesondere die junge Internetgeneration nicht mehr allein den kommerziellen Angeboten ausgesetzt, sondern könnte auf die Alternative eines seriösen staatlichen Angebots zurückgreifen.
• Ergänzt durch ausreichende Möglichkeiten bei der Werbung für das staatliche Angebot, würde eine solche Optimierung des Staatsvertrags den Lottogesellschaften ermöglichen, ihren Auftrag besser zu erfüllen, das Spielbedürfnis der Bevölkerung in geordnete Bahnen zu lenken. Außerdem wären effektivere Instrumente zur Eindämmung des illegalen Glücksspiels wünschenswert.
• Als erfreulicher Nebeneffekt wäre zudem eine Steigerung der Umsätze und damit auch der Mittel für die Haushalte der Länder und das Gemeinwohl zu erwarten – ohne, dass es zu negativen Auswirkungen für die soziale Ordnung kommt. Eine Zulassung des Internets als Vertriebsweg für Lotto und Oddset etwa könnte zu einem Umsatzwachstum von etwa einer Milliarde Euro fuhren. Dies würde bedeuten, dass die Lottogesellschaften 400 Mio Euro zusätzlich für das Gemeinwohl bereitstellen könnten, wovon insbesondere auch der Breitensport profitieren würde.