Bundesgericht stoppt Swisslos

LAUSANNE. Swisslos muss den Betrieb des Fünfminuten-Lottos «Ecco» einstellen. Das Bundesgericht hat dem in mehreren hundert Gaststätten angebotenen Spiel die Zulassung verwehrt.

Die Begründung für den Entscheid des Bundesgerichtes:  Die Landeslotterie dringe damit in das Hoheitsgebiet der Casinos ein. «Ecco»-Spielscheine werden an sieben Tagen der Woche in rund 300 bis 400 Gaststätten der Deutschschweiz und im Tessin verkauft.

Alle fünf Minuten findet in Basel automatisch eine Ziehung von Gewinnzahlen statt. Das Resultat wird auf Bildschirme in den angeschlossenen Gastwirtschaftsbetrieben übertragen.

2007 hatte die Interkantonale Lotterie- und Wettkommission (Comlot) Swisslos die Bewilligung für «Ecco» erteilt. Das Bundesgericht hat in seiner Sitzung vom Donnerstag nun die Beschwerde des Justiz- und Polizeidepartements gutgeheissen und die Zulassung verwehrt. Swisslos wird «Ecco» einstellen müssen.

Laut Gericht erfüllt «Ecco» das Kriterium der Planmässigkeit nicht, welches zur Abgrenzung von Lotterien gegenüber Glücksspielen dient, die nur in lizenzierten Casinos gespielt werden dürfen.

Insbesondere stehe wegen der fixen Gewinnquoten das Risiko für den Spielveranstalter nicht exakt fest.

Von Seiten der Richter wurde betont, dass der klaren Trennung zwischen Lotterien und Casino-Glücksspielen grosse Bedeutung zukommt. Es gehe um viel Geld, und es gelte zu verhindern, dass ein Veranstalter über den Zaun des anderen fresse. Das Gericht habe deshalb an der bisherigen Trennlinie festzuhalten.

Mit «Ecco» sei von Swisslos der Versuch unternommen worden, eine Lotterie zu gestalten, die sich einem Casino-Glücksspiel annähere. Die Entwicklung der technischen Möglichkeiten seit Erlass des Lotteriegesetzes im Jahr 1923 rechtfertige es nicht, die Grenzen heute neu abzustecken.

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