„Es wird niemand aufgefordert zu spielen“

Suhl Der Europäische Gerichtshof hat am Mittwoch zum staatlichen Glücksspiel-Monopol in deutschsprachige Länder geurteilt.

Herr Schwäblein, wie bewerten Sie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs?

Die Presseerklärung des Europäischen Gerichtshofs ist missverständlich. Das Gericht hat das staatliche Glücksspiel-Monopol als solches nicht gekippt.

Aber das Monopol in seiner jetzigen Form …

Das Gericht hat bemängelt, dass die staatlichen Lotterieveranstalter zu viel Werbung machen. Das kann ich so aber nicht bestätigen. Da die entsprechenden Prozesse schon länger laufen, bezieht sich diese Aussage vermutlich auf die Zeit vor dem Jahr 2008.

Damals hatte das Bundesverfassungsgericht für das Glücksspiel unter staatlicher Kontrolle eine stärkere Bekämpfung der Spielsucht angemahnt.

Seither machen wir keine Produktwerbung mehr, werben nicht im Internet und auch Direkt-Mailing-Aktionen gibt es nicht mehr.

Aber in Zeitungen und auf Plakatwänden sind die Lottogesellschaften weiterhin großflächig vertreten.

Wir haben den Auftrag, das vorhandene Bedürfnis nach Glücksspiel, das durchaus verbreitet ist – denken Sie an Kartenspiele oder Würfeln – in geordnete Bahnen zu lenken. Deshalb informieren wir über unser Angebot. Es wird aber niemand aufgefordert zu spielen.

Worin unterscheidet sich Ihr Angebot aber grundsätzlich von anderen Glücksspielen?

Bei uns kann niemand Haus und Hof verspielen. Der Einsatz ist begrenzt, auf Kredit kann nicht gespielt werden. Wer exzessiv spielt, wird gesperrt oder kann sich, so ihm seine Sucht bewusst wird, auch selbst sperren lassen. Anderen Anbietern ist das egal. Die Folgen trägt dann die Allgemeinheit, wenn die Spieler in Suchtkliniken therapiert werden müssen.

Hier gibt es also unterschiedliche Gefährdungsgrade für die Spieler?

Sicher. Beim Online-Poker beispielsweise sind schon Existenzen draufgegangen. Da muss dringend eingeschritten werden, am besten mit einem Verbot solcher Angebote.

Als staatliche Lotteriegesellschaften würden wir dagegen gern wieder ins Internet zurück. Nur so gäbe es eine Chance, die Jüngeren, die jetzt bei illegalen Anbietern zocken, überhaupt zu erreichen.

Außerdem belegen Studien, dass häufiges Gewinnerlebnis die Suchtgefahr erhöht. Wer am Spielautomat fast im Sekundentakt immer neue Einsätze macht, ist dem extrem ausgesetzt. Beim Lotto gibt es die Gewinnchance nur ein, zweimal in der Woche.

Sie sprechen von jüngeren Spielern. Wie sieht es mit dem Jugendschutz aus? Unter 18 Jahren darf doch niemand an Glücksspielen teilnehmen.

Auch das ist eine zentrale Vorgabe, die wir strikt umsetzen. Alle unsere Annahmestellen sind zu Alterskontrollen verpflichtet, sonst gibt es Strafen bis zum Entzug der Konzession. Außerdem darf es keine Annahmestellen in der Nähe von Jugendeinrichtungen geben. Ihre Gesamtzahl in Thüringen ist zudem auf 750 begrenzt.

Sie werben also weiterhin für ein staatliches Glücksspiel-Monopol?

Natürlich. Aus dem Pech im Spiel zieht hier niemand private Rendite. Die Einnahmen kommen der Allgemeinheit zugute. Es ist festgeschrieben, dass sechs Prozent an den Landessportbund gehen. 3,35 Prozent erhält die Liga der Freien Wohlfahrtspflege. Wir zahlen 16,66 Prozent Steuern und was nach Abzug von Aufwendungen und Provisionen übrig bleibt, geht in den Landeshaushalt für gemeinnützige Projekte. Das sind viele Millionen Euro.

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