Glücksspiel mit Hilfe vom Amt?
Eine illegale Glücksspielbande soll mehrere Millionen Euro mit zwei Kasinos im Friesenviertel verdient haben – unterstützt durch drei Mitarbeiter von Polizei, Landeskriminalamt und Ordnungsamt. Nun stehen die vier Männer vor Gericht.
Köln – Gegen eine illegale Glücksspielbande verhandelt seit Mittwoch das Kölner Landgericht. Mehrere Millionen Euro sollen die vier Männer mit zwei Kasinos im Friesenviertel verdient haben – unterstützt durch drei Mitarbeiter von Polizei, Landeskriminalamt und Ordnungsamt.
In zwei Ladenlokalen auf der Venloer Straße und am Klapperhof habe es seit 2003 illegale Glücksspiele gegeben, vor allem Kartenspiele wie Blackjack oder Poker, aber auch Automaten hatten die Betreiber aufgestellt. Diese Spielhallen wurden erst im Juni 2006 geschlossen. In diesen drei Jahren hätten die vier Besitzer allein an Roulette-Automaten mehr als drei Millionen Euro verdient, wirft ihnen der Staatsanwalt in der Anklageschrift vor.
Dass die Lokale erst so spät geschlossen wurden, soll auch an der Unterstützung durch einen Beamten der Kölner Polizei, einen Mitarbeiter des Ordnungsamts und einen Beamten des Landeskriminalamtes gelegen haben. Alle drei hätten in ihren Funktionen das illegale Glücksspiel unterbinden müssen. Sie sollen es aber zumindest geduldet, im Falle des Polizisten sogar tatkräftig unterstützt haben. Zwar betonte der Richter, dass die drei in diesem Prozess nur wegen Beihilfe zum illegalen Glücksspiel angeklagt seien, dennoch sprach Oberstaatsanwalt Egbert Bülles von einer „Glücksspielmafia“ und von „sizilianischen Verhältnissen“.
Auch an Aktionen gegen eine konkurrierende Spielhalle sollen die Beamten beteiligt gewesen sein. So habe ein Helfer der Angeklagten knapp hundert Gramm Heroin in jenem Lokal versteckt, um eine Schließung zu provozieren. Der angeklagte Polizist soll danach eine fingierte Anzeige aufgenommen und sich vehement für die Schließung eingesetzt haben. Auch der Vorwurf zur Anstiftung zum Drogenbesitz und zur falschen Verdächtigung wird verhandelt.
Insgesamt sind 25 Verhandlungstage angesetzt. Die Höchststrafe auf gewerbsmäßiges illegales Glücksspiel liegt bei fünf Jahren Haft. Allerdings zeigten Richter und Oberstaatsanwalt schon beim Prozessauftakt, dass ihre Meinungen über die Schwere des Vergehens weit auseinander liegen: Als der Richter äußerte, der Fall hätte wegen seiner Schwere nicht vor einer Großen Strafkammer verhandelt werden müssen, warf ihm Bülles eine „Bagatellisierung“ der Anklage vor.