Glücksspielmonopol in deutschsprachige Länder

Glücksspielmonopol erhalten, neuen Staatsvertrag EU-fest gestalten

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom (heutigen) Mittwoch , wonach der derzeit gültige Glücksspielstaatsvertrag nicht mit europäischem Recht vereinbar ist, erfordert nach Einschätzung der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag eine schnelle Neufassung des Vertrages.

„Für uns ist klar, dass wir auch weiterhin ein staatliches Monopol im Glücksspiel brauchen. Nur hierdurch lässt sich eine effektive Bekämpfung der Spielsucht erreichen, nur hierdurch können weiterhin Mittel beispielsweise in die Sportförderung fließen“, sagte der Landtagsabgeordnete Wolfgang Jüttner am Mittwoch in Hannover.

Zwar habe der EuGH entschieden, dass der derzeitige Vertrag nicht weiter gelten solle. Das Gericht habe aber grundsätzlich keine Absage an ein staatliches Monopol im Glücksspiel erteilt, führte Jüttner aus. „Der EuGH zeigt uns einen klaren Weg auf: Der neue Staatsvertrag muss noch effektiver und stringenter die Spielsucht bekämpfen. Der Vorschlag aus Schleswig-Holstein, der zum genauen Gegenteil führen würde und dem auch die niedersächsische FDP anhängt, genügt den Anforderungen der Straßburger Richter in keinem Fall. Das Kieler Modell sollte schleunigst in der Schublade verschwinden“, sagte Jüttner. Die Landesregierung sei gefordert, mit den anderen Ländern möglichst schnell einen neuen Vertrag im Sinne des EuGH auszuhandeln. Jüttner: „Wir wissen allerdings, dass die Formulierung einer gemeinsamen Position der schwarz-gelben Landesregierung in Niedersachsen schwer fallen dürfte. Das Straßburger Urteil hat das Zeug dazu, den Spalt innerhalb der Koalition in dieser Frage noch zu vertiefen.“

Quelle: SPD-Landtagsfraktion Niedersachsen

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