Spielsucht: Ranghoher Gewerkschafter verurteilt

Der Personalvertreter der Wiener Gemeindebediensteten hat 730.000 Euro verspielt. Er wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, davon eines unbedingt. Zusätzlich droht im der Verlust seines Amtes.

Am Dienstag ist am Wiener Straflandesgericht der langjährige Kassier der Hauptgruppe II der Personalvertretung der Wiener Gemeindebediensteten von einem Schöffensenat (Vorsitz: Daniela Setz-Hummel) zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt verurteilt. Er hatte über Jahre hinweg Gelder des Personalvertretungsfonds, die an sich als Hilfestellung für unverschuldet in Not geratene Kollegen gedacht gewesen wären, auf sein eigenes Konto überwiesen.
Damit finanzierte der 50-Jährige Ausflüge in den Wiener Prater, wo er gemeinsam mit seiner Ehefrau dem Glücksspiel frönte. Am Ende waren 730.000 Euro weg. Beim Prozess weinte der Angeklagte bei seiner Ausführung, wie er vier Tage und Nächte am Sterbebett seines geliebten Schwiegervaters verbrachte, die fortschreitende Alzheimer-Erkrankung seiner Mutter bis zu ihrem Tod im Frühjahr 2008 mitansehen musste und mit der Behinderung seiner Stieftochter („Man musste um sie einen wahren Schutzkäfig aufbauen“) überfordert war.

Suche nach „Ablenkung“

Am Spieltisch hätten er und seine Frau „Ablenkung, eine andere Welt gesucht“. Als die eigenen finanziellen Reserven aufgebraucht waren, habe er sich hinreißen lassen, auf fremdes Vermögen zurückzugreifen: „Irgendwann war das Geld aus, aber die Sehnsucht nach der Welt, in der es keine Sorgen gibt, vorhanden.“

Als im Februar 2010 eine Kassaprüfung anstand, war dem Personalvertreter klar, dass seine Malversationen auffliegen würden. Er gestand daher dem Vorsitzenden der Hauptgruppe II seine Manipulationen. Als er das Ausmaß des angerichteten Schadens erfuhr, „war ich mehr als heftig überrascht“, erinnerte sich der Angeklagte. Er habe geglaubt, höchstens 300.000 Euro in den Sand gesetzt zu haben.

Staatsanwältin Petra Freh gab zur verhängten Strafe vorerst keine Erklärung ab. Sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen, wäre damit automatisch der Amtsverlust für den Beamten verbunden.

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